Wichtigste Grundregel: beide Seiten einer Ambivalenz haben immer irgendeine Berechtigung (gehabt)!
Wer diese goldene Regel beherzigt, der behandelt auch die schier unglaublichsten Ambivalenz-Seiten (z.B. Täter-Identifikationen) mit Respekt und Wertschätzung.
Wichtig: nicht alle Ambivalenzen müssen (vollständig) aufgelöst werden. Kennzeichen reifer Persönlichkeiten ist, dass sie gewisse Ambivalenzen auch stehen lassen und aushalten können - vor allem solche, die sichprinzipiell nicht ändern lassen (beispielsweise manche Ambivalenzen gegenüber einem Missbrauchs-Täter)